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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Karlheinz Fehringer GmbH (nachfolgend Fantasy Fashion genannt) Stand: 24.04.2007
1. ALLGEMEINES
FANTASY FASHION, erkennt diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Vereinbarungen nur an, wenn dies sowohl von FANTASY FASHION als auch vom Kunden
ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ansonsten gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Änderungen der Leistung von FANTASY FASHION sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Derartige Änderungen der Leistung berechtigen den Kunden nicht, seine Gegenleistung
zu verzögern oder zurückzuhalten. Der Käufer ist verpflichtet vereinbarte Lieferungen abzunehmen; die Abnahmepflicht ist eine Hauptpflicht des Kunden. Steht FANTASY FASHION ein
Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware, so kann FANTASY FASHION vorbehaltlich des Nachweises eines
höheren Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25% des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise von FANTASY FASHION verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung sowie der jeweils am Auslieferungstag
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Oberleiterbach. Die Rechnung wird am Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar
innerhalb 10 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung. Nicht vorhersehbare Preisänderungen sowie Diskontspesen und sämtliche mit dem Zahlungsverkehr verbundenen Kosten gehen zu Lasten
des Käufers und sind, insofern nicht bereits bei Rechnungsstellung bekannt, sofort nach schriftlicher Bekanntgabe zu zahlen. Soweit der Kunde nichts Gegenteiliges bestimmt, werden Zahlungen
des Käufers zuerst auf die älteste Schuld angerechnet. Wenn Kosten und Zinsen bereits entstanden sind, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
schliesslich auf die Hauptforderung angerechnet. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung und/oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unstrittig oder
rechtskräftig festgestellt oder von FANTASY FASHION schriftlich anerkannt sind. FANTASY FASHION ist berechtigt Teillieferungen und Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Bei
Nichteinhaltung der vorgenannten Zahlungsbedingungen ist FANTASY FASHION berechtigt, ohne Vorankündigung alle anfallenden Mahnspesen sowie die banküblichen Verzugszinsen zu berechnen.
Sämtliche Preise für Geschäftskunden verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche
Preise für Endkunden verstehen sich inklusive der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
3. EIGENTUMSVORBEHALT
- 1. Die Ware bleibt bis zur Vollbezahlung aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von
Schecks, Eigentum von FANTASY FASHION. Befindet sich der Kunde in Verzug, steht FANTASY FASHION das Recht zu, ihn trotz Bestehens vertraglicher Vereinbarungen von weiterer Belieferung
auszuschließen.
- 2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von FANTASY FASHION in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der
Saldo gezogen und anerkannt wird.
- 3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für FANTASY FASHION, ohne dass
FANTASY FASHION hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von FANTASY FASHION. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht FANTASY FASHION gehörender Ware
erwirbt FANTASY FASHION Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
- 4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der
Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäss Ziffer 6 auf FANTASY FASHION auch tatsächlich übergehen.
- 5. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch
FANTASY FASHION infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw.
Eröffnung des Konkurs oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
- 6. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich etwaiger Saldoforderungen an
FANTASY FASHION ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die
Kaufpreisanforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus
entstandene Forderung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschliesslich eines solchen auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit Rang
vor dem Rest ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung von FANTASY FASHION sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre
Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an FANTASY FASHION ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an FANTASY FASHION weiter, FANTASY FASHION nimmt diese Abtretung
an.
- 7. Der Käufer wird ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen von seinen Abnehmern
einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers, in diesem Fall wird FANTASY FASHION hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die
Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet FANTASY FASHION auf Verlangen eine genaue Aufstellung der FANTASY FASHION zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der
Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und FANTASY FASHION alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen
Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
- 8. Übersteigt der Fakturenwert der für FANTASY FASHION bestehenden Sicherheit deren Forderung (einschließlich Nebenforderungen, z.B. Zinsen,
Kosten) um mehr als 20%, so ist FANTASY FASHION auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung von FANTASY FASHION beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe
von Sicherungen nach Wahl von FANTASY FASHION verpflichtet.
- 9. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen
ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
- 10. Nimmt FANTASY FASHION aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn
FANTASY FASHION dies ausdrücklich erklärt. Auf Anforderung ist der Käufer verpflichtet, den Abtransport zu dulden, bzw. den Versand auf eigene Kosten und Gefahr an FANTASY
FASHION selbst vorzunehmen. FANTASY FASHION kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
- 11. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für FANTASY FASHION unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer,
Diebstahl und Wasser etc., im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art
gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an FANTASY FASHION in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab, FANTASY FASHION nimmt hiermit die Abtretung
an.
- 12. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur
vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die FANTASY FASHION im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen
4. LIEFER- & LEISTUNGSZEIT
Bindende Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von FANTASY FASHION.
Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt, dass FANTASY FASHION selbst von seinen Lieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird. Teillieferungen und
Teilleistungen durch FANTASY FASHION sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung. Lieferverzug von FANTASY FASHION trifft nicht im Falle
höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen ein, die FANTASY FASHION die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen höhere Gewalt und Streiks,
Unruhen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, behördliche Prüfungen (z.B. Zoll etc.), Material- und/oder Beschaffungsschwierigkeiten bezgl. der Rohstoffe,
Betriebsstörungen anderer Art , wie Feuer, Arbeitsausstände, Aussperrungen jeder Art, usw., gleichgültig, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder bei einem
Unterlieferanten eintreten. Derartige Ereignisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn Sie während eines Lieferverzuges eintreten. Ohne unser Verschulden entstandene
Verzögerungen der Auslieferung(en) verpflichten FANTASY FASHION nicht zum Schadenersatz.
5. VERSAND & GEFAHRENÜBERGANG
Die Gefahr für Schäden oder Untergang der Ware geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware empfangen/erhalten hat.
Bei Sendungen an FANTASY FASHION trägt der Versender alle Risiken, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei FANTASY FASHION.
6. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von FANTASY FASHION gelieferten Produkte beträgt 24 Monate für Endverbraucher und 6
Monate für Geschäftskunden. ausgenommen hiervon sind Schmuck, Schmuckwaren sowie Handtaschen und Bastel-Artikel bzw. Artikel zur Schmuckherstellung. Weiterhin ausgenommen hiervon
sind Gebraucht-Waren - deren Gewährleistungsfrist für Endkunden beträgt maximal 12 Monate und für Geschäftskunden maximal 6 Monate insofern nicht anders angegeben
oder vereinbart. Die Frist beginnt mit dem Eintreffen der Ware. Werden auf Seiten des Kunden bzw. Empfängers Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt entfällt
jede Pflicht zur Gewährleistung von FANTASY FASHION. Selbiges gilt bei unsachgemässer Lagerung sowie bei Fremdeingriffen. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge
verpflichtet, defekte Teile auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie der entsprechenden Rechnung an FANTASY FASHION zu senden. Im
berechtigten Fall der Mängelrüge erfolgt nach Wahl von FANTASY FASHION Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Verkaufspreisminderung. Ersetzte Teile bleiben im Eigentum von FANTASY FASHION
bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung.
7. RÜCKGABERECHT / WIDERRUFSBELEHRUNG / ABNAHME
Der Endkunde hat das Recht, Artikel innerhalb von einem MONAT ab Rechnungsdatum zurück zu geben, insofern es sich bei der Ware um Artikel handelt, die ab
Lager verfügbar sind/waren und es sich somit nicht um speziell für den Kunden produzierte/bestellte Ware handelt. Der Widerruf hat in schriftlicher Form entweder per Fax, Brief oder e-mail
an FANTASY FASHION zu erfolgen oder indem die Ware innerhalb der angegebenen Fristen an FANTASY FASHION retourniert wird. Die Ware ist in jedem Fall sofort an FANTASY FASHION zurück zu senden. Bei Rücksendungen mit einem Warenwert von bis zu 40,-Euro (inkl. MwSt.) erfolgt
die Rücksendung auf Kosten des Käufers. bei einem Warenwert über 40,-Euro ist die Ware "frei" an FANTASY FASHION zurück zu senden - das entstandene Porto wird von FANTASY
FASHION zurück erstattet. Bitte beachten sie, dass "UNFREI" eingehende Sendungen ausnahmslos verweigert werden und somit zusätzlich entstehende Kosten zu Lasten des Kunden gehen!
Ist die von FANTASY FASHION gelieferte Ware in ihrer Beschaffenheit verändert worden, ist die Ware von jeglichem Rückgaberecht ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, Sonderanfertigungen abzunehmen. Für Sonderanfertigungen besteht kein
Rückgaberecht. Sollte die gelieferte Ware erheblich in Form, Farbe oder anderweitig von der vom Kunden bestellten Ware abweichen, ist die entsprechende Ware von Endkunden binnen einem Monat, bei Wiederverkäufern/Großkunden etc. binnen 14 Tagen, ab Rechnungsdatum
an Fantasy Fashion zu retournieren. Verstreicht diese Frist, gilt die Ware als einwandfrei angenommen und die Rechnung ist spätestens nach verstreichen der genannten Frist(-en) ab Rechnungsdatum vollständig zur Zahlung
fällig. Ware, die vom Kunden selbst direkt vom Messe-Stand, aus dem Lkw oder aus dem Lager von FANTASY FASHION absortiert wird, ist von Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen! Der Kunde oder der Empfänger der
Ware ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Rügen werden nur innerhalb einer Frist von einem Monat bei Endkunden, und innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei Wiederverkäufern etc., Tagen nach Erhalt
der Ware von FANTASY FASHION anerkannt, insofern die Beanstandung in schriftlicher Form erfolgt. Nach verstreichen dieser Frist gilt die Ware als mängelfrei abgenommen. Geringfügige
Abweichungen in der Ausführung der Ware, deren Farbe, deren Größe oder dergleichen berechtigen den Kunden nicht zur Mängelrüge. Hat die Ware Gebrauchsspuren, entscheidet
allein FANTASY FASHION ob die Ware zurückgenommen wird. Dabei entstehende Kosten werden vom Kunden getragen. Bei Bestellungen von Geschäftskunden, Behörden oder Großkunden wird
allein von FANTASY FASHION entschieden ob die Ware zurückgenommen wird.
8. WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Ist der Warenwert und somit der
Wiederverkaufswert der Ware aufgrund unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßer Verpackung oder anderweitig beeinträchtigt, entscheidet allein FANTASY FASHION ob etwaige
bereits empfangene Leistungen in voller Höhe an den Kunden zurück gewährt werden können.
9. HAFTUNG
Bei Ausführung von Aufträgen, die nicht im Rahmen der Kollektion von FANTASY FASHION durchgeführt werden, ist FANTASY FASHION nicht
verpflichtet zu prüfen ob etwaige Schutz-/Marken- /Patentrechte dritter verletzt werden. Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, FANTASY FASHION von jeglicher Haftung und Forderungen aus
Schadensersatz dritter freizustellen.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für die Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen FANTASY FASHION und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Andere nationale Rechte - durch das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sind ausgeschlossen. Erfüllungsort hinsichtlich der
Leistungen von FANTASY FASHION ist Bamberg. Soweit zulässig, ist als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten von und gegen FANTASY FASHION Bamberg vereinbart. Sofern eine oder
mehrere der vorangehenden Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sind oder rechtsunwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
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